
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz der Gewässer. Eine Beurteilung von Anlagen und Bauteilen zielt darauf ab, dass deren Betreiben keine nachteiligen Auswirkungen auf Gewässer hat. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz (AWSV) ist in Deutschland ein rechtliches Instrument, das die Umsetzung und Ausführung des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisiert.
Die LGA Bautechnik GmbH ist vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) anerkannt. Im Rahmen unserer Tätigkeiten führen wir erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Nachprüfungen entsprechend dem Gefährdungspotential der jeweiligen Anlagen durch.

Georg Hubatschek
Dipl.-Ing. (FH)
LGA Bautechnik
Tillystraße 2
90431 Nürnberg