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Stauanlagen, Stauhaltungsdämme und Hochwasserschutzanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und auch zu unterhalten.
Die Anforderungen an den Hochwasserschutz müssen jederzeit gewahrt sein. Wer Stauanlagen und Stauhaltungsdämme betreibt, hat ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb zu überwachen. Die Überwachung der Stauanlagen unter Sicherheitsaspekten ist während ihrer gesamten Nutzungsdauer erforderlich in der DIN 19700 geregelt.

Barbara Koch
Dipl.-Ing. (FH)
LGA Bautechnik
Tillystraße 2
90431 Nürnberg