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Das Bild zeigt eine Person mit weißem Schutzhelm und hellem Hemd, die in der linken Hand ein Klemmbrett hält. Die Person inspiziert oder arbeitet an der Kante einer großen Wand, die sich im Bau befindet. Im Hintergrund sind Metallkonstruktionen und Bäume zu sehen, was auf eine Baustelle im Freien hinweist.

Bau­tech­nische Beweis­sicherung

Bautechnische Beweissicherung

Vor Beginn einer neuen Baumaßnahme, sollte zwingend eine bautechnische Beweissicherung gem. DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren) der Bestandsbebauung durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine sachverständige Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen Zustands der Bestandsbebauung unmittelbar vor der geplanten Neu- oder Umbaumaßnahme. Die Beweissicherung beschränkt sich dabei nicht nur auf die äußere Gebäudehülle eines Einfamilienhauses, sondern wird über den ganzen Einflussbereich der Neubaumaßnahme befindliche Bebauung durchgeführt. Das sind z.B. Ingenieurbauwerke (Brücken oder Tunnel), Verkehrsanlagen, Straßen, Gehwege und Freiflächen oder auch einfache Gartenzäune oder gepflanzte Hecken.

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