
Vor Beginn einer neuen Baumaßnahme, sollte zwingend eine bautechnische Beweissicherung gem. DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren) der Bestandsbebauung durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine sachverständige Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen Zustands der Bestandsbebauung unmittelbar vor der geplanten Neu- oder Umbaumaßnahme. Die Beweissicherung beschränkt sich dabei nicht nur auf die äußere Gebäudehülle eines Einfamilienhauses, sondern wird über den ganzen Einflussbereich der Neubaumaßnahme befindliche Bebauung durchgeführt. Das sind z.B. Ingenieurbauwerke (Brücken oder Tunnel), Verkehrsanlagen, Straßen, Gehwege und Freiflächen oder auch einfache Gartenzäune oder gepflanzte Hecken.

Sven Homburg
M. Eng.
LGA Bautechnik
Tillystraße 2
90431 Nürnberg